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Verrechnungspreisbildung Verrechnungspreisbildung

Transfer pricing in Hungary: All you need to know

Die Einhaltung internationaler und nationaler Vorschriften in Bezug auf die Verrechnungspreisbildung (d. h. die Bestimmung des Verrechnungspreises, der bei Transaktionen innerhalb einer Firmengruppe verwendet wird) ist für multinationale Unternehmen kein neues Problem.  Im verschärften Marktwettbewerb sind die meisten Unternehmen gezwungen, ihre bisherige Firmenstruktur zu überprüfen und Einkünfte im Rahmen einer sinnvollen Steuerplanung umzuverteilen.

Bei Unternehmen, die derselben Eigentümergruppe angehören oder unter derselben Leitung stehen (verbundene Unternehmen), können sich besondere Aufgaben und Risiken bei der Steuerzahlung ergeben. 

Solche Unternehmen sind in der Regel nicht unabhängig voneinander, da die Entscheidungsfindung in einer Hand konzentriert ist und dadurch andere Bedingungen als Marktbedingungen zwischen den Mitgliedern der Firmengruppe geschaffen werden können. Ein Bereich davon ist, wenn die Unternehmen innerhalb der Gruppe bei ihren Abrechnungen untereinander andere Preise und Konditionen anwenden als in ihren Geschäftsbeziehungen mit unabhängigen Unternehmen außerhalb der Gruppe. Die Abweichung vom Marktpreis kann sich auf die Rentabilität, den Profit und das Ergebnis einzelner Gruppenmitglieder und auch auf die Höhe ihrer Steuerzahlungspflichten auswirken.

Verrechnungspreisregeln auf nationaler und internationaler Ebene (OECD-BEPS, EU) dienen dazu, die Umgruppierung von Einkünften zwischen Staaten zu verhindern. Aufgrund der verbindlich vorgeschriebenen Verrechnungspreisdokumente kann das Verhältnis zwischen dem Preis von Produkten und Dienstleistungen innerhalb von Unternehmensgruppen im Vergleich zum Marktpreis untersucht werden.

Die aktuellen ungarischen Verrechnungspreisvorschriften sind ähnlich streng wie die internationalen Vorschriften, sodass eine unzureichende Kenntnis der Vorschriften ein erhebliches Steuerrisiko mit sich bringt.

Erfahren Sie alles über die Verrechnungspreisregulierung in Ungarn, damit Sie kein unnötiges Risiko eingehen und trotzdem die gesetzlichen Vorschriften einhalten!

  • Verrechnungspreisregeln in Ungarn
  • Einhaltung des Grundsatzes des üblichen Marktpreisese
  • Methoden der Bestimmung des üblichen Marktpreises
  • Grundprinzipien des Verrechnungspreisregisters: Merkmale von „Master File” und „Country File”
  • Frist für die Erstellung des Verrechnungspreisregisters
  • Sprache des Verrechnungspreisregisters

Verrechnungspreisregeln in Ungarn

Ungarn führte in seinem Körperschaftsteuergesetz eine auf den OECD-Richtlinien von 1992 beruhende Verrechnungspreisregelung ein, der entsprechend festgehalten wurde, dass bei der Bestimmung der Verrechnungspreise der Grundsatz des üblichen Marktpreises anzuwenden ist.

Die Durchsetzung der einschlägigen Rechtsnormen gewinnt immer mehr an Bedeutung, was durch die zunehmende Anzahl und Tiefe von Untersuchungen der Steuerbehörden zum Verrechnungspreis unterstützt wird. Bei den Untersuchungen achtet die Steuerbehörde insbesondere auf die Prüfung des Marktcharakters der Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen, der damit verbundenen steuerlichen Verfahren und der Einhaltung der Registerpflichten.

Bei der Bestimmung der Verrechnungspreise haben die Unternehmen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Prüfung des Kreises der verbundenen Unternehmen
  • Erhebung der mit verbundenen Unternehmen realisierten Geschäfte
  • Einhaltung des Grundsatzes des üblichen Marktpreises
  • Erstellung des Verrechnungspreisregisters
  • Erfüllung der Melde- und Datenleistungspflichten in Verbindung mit der Verrechnungspreisbildung

Einhaltung des Grundsatzes des üblichen Marktpreises

Die verbundenen Unternehmen berührt die in § 18 des Gesetzes Nr. LXXXI von 1996 über die Körperschaftsteuer (im Weiteren: Körperschaftsteuergesetz bzw. KStG) formulierte Pflicht zur Anwendung des „Grundsatzes des üblichen Marktpreises”.

Das Körperschaftsteuergesetz nennt die Fälle, in denen eine Anpassung des Verrechnungspreises vorgenommen werden muss. Das bedeutet, dass, wenn die verbundenen Unternehmen bei ihren Transaktionen untereinander niedrigere oder höhere Preise anwenden, als es unter üblichen Marktbedingungen begründet wäre, dementsprechend die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer den Festlegungen in der Rechtsnorm entsprechend geändert werden muss.

Der übliche Marktpreis wird in der Regel nur zum Jahresabschluss bzw. bei der Erstellung der Verrechnungspreisregister bestimmt. Daraus folgt, dass nur nachträglich realisiert werden kann, wenn der vom Unternehmen angewandte Preis eventuell nicht dem Grundsatz des üblichen Marktpreises entspricht und deshalb eine Korrektur der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer notwendig ist. 

Es kann sich daher lohnen, den zwischen den verbundenen Parteien anwendbaren Preis im Voraus – noch vor der Formulierung und dem Abschluss ihres Vertrags – zu bestimmen, um eine spätere Korrektur der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer zu vermeiden. Hierzu bietet sich die Erstellung von vorläufigen Benchmark-Analysen bzw. Verrechnungspreisregelungen an. Ersteres soll den üblichen Marktpreis des gegebenen verbundenes Geschäfts im Voraus bestimmen, während Letzteres darüber hinaus auch die Grundsätze der Preisbildung, die angewandten Methoden sowie die Bedingungen für die Korrektur des Verrechnungspreises vorstellt.

Aus den oben genannten Gründen empfehlen wir unbedingt die Erstellung von Benchmark-Analysen für alle damit verbundenen Geschäfte. Diese Analysen können bei einer eventuellen Prüfung der Steuerbehörde als geeignete Hintergrunddokumentation dienen, um die Preisbildung verbundener Geschäfte zu untermauern bzw. die Richtigkeit der Preisbestimmung zu belegen

Methoden der Bestimmung des üblichen Marktpreises in Ungarn

Wie kann überprüft werden, ob der Grundsatz des üblichen Marktpreises eingehalten wurde und wie kann dies nachgewiesen werden?

In der Praxis gibt es dafür zahlreiche Methoden und Lösungen, doch ist die Wahl des richtigen Verfahrens und der besten Methode eine komplexe Aufgabe, bei der alle Umstände sorgfältig berücksichtigt werden müssen.

§ 18 KStG legt den Kreis der Methoden fest, die zur Untermauerung des üblichen Marktpreises angewendet werden können, doch erweist sich die Vorlage echter Beweise (vergleichbare Verträge, Preise, Margen, Zinssätze und Grundsätze der Preisbildung) bei den betroffenen Unternehmen oft als unvollständig.

Die Bestimmung des üblichen Marktpreises kann mit Hilfe folgender Methoden erfolgen:

Traditionelle Methoden:

  • Preisvergleichsmethode (interne oder externe Vergleichspreise)
  • Wiederverkaufspreismethode
  • Kostenaufschlagsmethode Transaktionsbezogene Margenmethoden:
  • Transaktionsbezogene Nettomargenmethode
  • Gewinnaufteilungsmethode
  • Eine andere, nicht genannte Methode (wenn die oben genannten Methoden wegen des besonderen Charakters des Geschäfts nicht angewendet werden können)

Grundprinzipien des Verrechnungspreisregisters: Merkmale von „Master File” und „Country File”

Die Problematik der Differenz des Verrechnungspreises zwischen verbundenen Unternehmen und des üblichen Marktpreises ist am ehesten bei internationalen Geschäften von Bedeutung, da die Nutzung von Steuervorteilen wegen unterschiedlicher Steuersätze zwischen den einzelnen Ländern die Position der Unternehmensgruppen bei der Steuerzahlung verbessern kann.

Die Unternehmen müssen gewährleisten, dass die Verrechnungspreise den Marktpreisen entsprechen, und eines der am besten geeigneten Instrumente ist das Verrechnungspreisregister oder, anders genannt, die Verrechnungspreisdokumentation. In Ungarn müssen die mittleren und großen Unternehmen ein detailliertes Verrechnungspreisregister mit einem in der NGM-Verordnung Nr. 32/2017 festgelegten Inhalt erstellen; erfolgt das nicht, kann ein Versäumnisbußgeld von bis 2.000.000 HUF verhängt werden.

Teile des Verrechnungspreisregisters:

  1. Master file

Das Master File enthält aggregierte Daten auf Firmengruppenebene, wobei es einerseits eine komplexe Aufgabe ist zu bestimmen, was bei welchem Unternehmen als Firmengruppe (Gruppe) gelten soll und andererseits erfordert es einen erheblichen Mehrbedarf an Zeit und Informationen von den einzelnen Mitgliedsunternehmen, um die Daten fristgerecht zu erheben. Das Master File ist für die Gruppe zusammenzustellen. Begriff der Gruppe: der Steuerzahler und seine verbundenen Unternehmen (einschließlich Niederlassungen). Innerhalb einer Firmengruppe kann es erforderlich sein, mehrere Master Files zu erstellen, wenn innerhalb der Gruppe nicht jedes Mitgliedunternehmen als miteinander verbunden angesehen wird, bzw. ist auch das von der internationalen Firmengruppe übergebene Master File in jedem Fall zu kontrollieren.

Das Master File enthält unter anderem die Vorstellung der Mitglieder der Firmengruppe, der Struktur der Unternehmensgruppe, der von den einzelnen Mitgliedsunternehmen eingenommenen Rollen bzw. der zwischen ihnen realisierten bedeutenden Verträge, der gruppeninternen Umstrukturierungen bzw. der internen und externen Finanzierungsbeziehungen. Diese Informationen geben dem Leser der Dokumentation einen Einblick wie in einen detaillierten Geschäftsplan.

  1. Local file

Das Local File enthält alle zu dokumentierenden Transaktionen (Controlled Transactions) mit einer detaillierten Vorstellung der einzelnen Geschäfte.  Das Local File enthält auch Elemente wie beispielsweise eine detaillierte Darstellung der Strategie, des Managements und der Wettbewerber des Steuerzahlers oder die Niederschrift der wesentlichen Bestimmungen von mündlich geschlossenen Geschäften.

Es ist wichtig zu wissen, dass das Verrechnungspreisregister für jedes Steuerjahr vollständig erstellt werden muss, sodass in jedem Jahr ein neues, komplexes Verrechnungspreisregister zusammenzustellen ist.

Als drittes Element des Verrechnungspreisregisters ist das Country-by-Country-Reporting (länderbezogene Berichterstattung) zu erwähnen, das derzeit nur inländische Unternehmen der Firmengruppe mit einem konsolidierten Umsatz von 750 Millionen Euro betrifft. Die Umsatzdaten der Firmengruppe sind für das Geschäftsjahr zu prüfen, das dem Geschäftsjahr vorausgeht, in dem die Daten bereitgestellt werden.

Frist für die Erstellung des Verrechnungspreisregisters

Der Steuerpflichtige muss das Verrechnungspreisregister in der Regel bis zum Tag der Einreichung der Körperschaftsteuererklärung, doch spätestens bis zur dafür maßgebenden Frist erstellen. Diese Frist ist bei Steuerzahler mit einem mit dem Kalenderjahr übereinstimmenden Geschäftsjahr der 31. Mai des Jahres nach dem Berichtsjahr. Wenn die Gesellschaft ihre Körperschaftsteuererklärung zu einem früheren Zeitpunkt einreicht, muss sie auch das Verrechnungspreisregister bis zu diesem früheren Zeitpunkt erstellen. Wegen der komplizierteren Zusammenstellung des Master Files bekommen die Gesellschaften mit einem ausländischen obersten Mutterunternehmen in bestimmten Fällen etwas Aufschub für die Erstellung ihres vollständigen Verrechnungspreisregisters.

Vorschriften zur Sprache des Verrechnungspreisregisters

Zwar besteht die Möglichkeit, das Verrechnungspreisregister auch in einer – von Ungarisch abweichenden – Fremdsprache zu erstellen, doch sollte beachtet werden, dass die ungarische Steuerbehörde die Vorlage einer ins Ungarische übersetzten Dokumentation verlangen kann.

Für in Ungarn eingetragene Unternehmen zugängliche Leistungen unserer Firma:

Infolge der strengen örtlichen Regelung verfügt das Expertenteam von ITL AUDIT aufgrund des bisher gesammelten Wissens über ein „Know-how zur Verrechnungspreisbildung”, mit dessen Hilfe wir für unsere Klienten eine Verrechnungspreisdokumentation zusammenstellen können, die nicht nur für die in Ungarn tätige Firma geeignet ist, sondern auch als Grundlage für die gesamte Dokumentation der internationalen Unternehmensgruppe dienen kann.

Unsere Leistungen:

  • Erstellung und Überprüfung der jährlichen Verrechnungspreisregister
  • Konsultation bei der Ausgestaltung der Verrechnungspreispolitik der Firmen und Firmengruppen
  • Zusammenstellung der Verrechnungspreisordnung, Beratung, die dabei hilft, dass die Unternehmen langfristig selbständig, mit Hilfe ihrer internen Ressourcen ihre Aufgaben in Verbindung mit der Verrechnungspreisbildung erfüllen können
  • bei einer Prüfung der Steuerbehörde eine Unterstützung und Beratung in Fragen zum Verrechnungspreis

Fordern Sie einen kostenlosen Termin mit unserem Expertenteam an und erfahren Sie, wie Sie Vorgänge der Verrechnungspreisbildung effektiv verwalten können.

Eine effiziente Zusammenarbeit basiert sicherlich auf Kommunikation, weshalb Ihnen unsere Spezialisten jederzeit zur Verfügung stehen.

Jede Frage hat ihren eigenen Wert, ihre Geschichte und ihren Ursprung. Die Aufgabe eines guten Wirtschaftsprüfers besteht darin, alle nützlichen Informationen aus den Zahlen zu gewinnen, um Probleme zu vermeiden und neue Möglichkeiten aufzudecken.

Mit ITL Audit können die Klienten ruhig schlafen: Ihre Firma ist in guten Händen. Eine gründliche Wirtschaftsprüfung nach internationalen Methoden garantiert die Authentizität der Bilanz gegenüber Lieferanten und Kunden.

Wir gehören zu Europa und haben gemeinsame Regeln, unterschätzen wir die damit verbundenen Aufgaben nicht! Die Normen für Verrechnungspreise sind besonders streng, wir erstellen für Sie die notwendige Dokumentationen und internen Ordnungen.

Lernen Sie unsere fachlichen Führungskräfte kennen

Dóra Szeles

ITL Audit Founding Partner

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